Lange Zeit war es erlaubt und auch so üblich, den Nachwuchs in den Reisepass der Eltern mit einzutragen. Seit dem 26. Juni 2012 ist dies jedoch nicht mehr möglich: Für Kinder und Babys wird ein eigenes Ausweisdokument, üblicherweise der normale Reisepass oder der spezielle Kinderreisepass, zur Identifikation bei den Behörden benötigt, um ins Ausland reisen zu können.
Zwar unterscheiden sich die Einreisebestimmungen je nach Land, aber grundsätzlich sind Auslandsreisen mit Kindern mit den folgenden drei Ausweisdokumenten möglich: Dem Kinderreisepass, dem Personalausweis und dem normalen Reisepass (ePass). Der alte Kinderausweis – ein weißes Faltblatt – steht bereits seit Anfang 2006 nicht mehr zum Ausstellen oder Verlängern zur Verfügung.
Der Kinderreisepass
Der Kinderreisepass lässt sich für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausstellen. Seit dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe sind nur noch ein Jahr gültig und können innerhalb der Gültigkeitsdauer um maximal 12 Monate verlängert werden. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres verliert der Kinderreisepass automatisch an Gültigkeit und muss durch einen normalen Reisepass ersetzt werden. Die Ausstellung des Kinderreisepasses macht sich mit Kosten von 13 Euro bemerkbar, während sowohl bei der Verlängerung des Passes als auch dessen Aktualisierung (z.B. durch ein neues Passbild) mit Gebühren in Höhe von sechs Euro zu rechnen ist.
Der Personalausweis für Kinder
Auch mit dem Personalausweis ist das Ausweisen von Kindern auf Reisen möglich – zur Identifikation reicht dieser allerdings nur im Schengener-Raum aus, beziehungsweise in den Ländern der EU. Für den Kinder-Personalausweis fallen Gebühren in Höhe von 22,80 Euro für eine Gültigkeit von sechs Jahren an an, somit ist das Ausweisdokument etwas kostspieliger als der Kinderreisepass.
Einen speziellen Personalausweis für Kinder gibt es als solchen nicht, für Kinder und Säuglinge kann schon ab der Geburt ein klassischer Personalausweis beantragt werden, der 6 Jahre lang gültig ist.
Der normale Reisepass (ePass) auch für Kinder ab der Geburt
Für Kinder ist schon ab der Geburt auch die Ausstellung eines Reisepasses möglich, sie müssen nicht zwingend einen Kinderreisepass beantragen. Beim klassischen Reisepass handelt es sich um ein weltweit gültiges Ausweisdokument, das am Besten für die Einreise in vielen Staaten der Welt geeignet ist und beispielsweise für die Einreise in die USA Pflicht ist.
Die Gebühren für diesen Pass (mit 32 Seiten) belaufen sich auf 37,50 Euro, sodass es sich hierbei um die teuerste aber auch sicherste Option handelt. Sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis sind nach sechs Jahren neu auszustellen, eine Verlängerung ist nicht erlaubt und nur beim Kinderreisepass möglich.