Seit 2012 ist es in Deutschland gesetzlich festgelegt, dass jedes Kind ein eigenes Ausweisdokument für das Verreisen benötigt. Ein Eintrag im Pass der Eltern oder auch der früher ausgestellte Kinderausweis im Faltblatt-Format reichen zur Legitimierung auf Reisen nicht mehr aus.

Steht eine Reise mit Kind an, müssen Eltern eines dieser drei Ausweisdokumente für ihren Nachwuchs mitführen: Entweder den Kinderreisepass, den regulären ePass oder auch einen Personalausweis für das Kind. Ob das jeweilige Dokument dabei zur Identifizierung ausreicht, ist vom jeweiligen Reisegebiet abhängig.

Wie das Ausweisdokument für den Nachwuchs beantragt wird

Kinderreisepass Innenseite Muster
© de.wikipedia.org

Soll eines der drei oben genannten Ausweisdokumente für Kinder beantragt werden, ist sich an das zuständige Einwohnermeldeamt zu wenden, das den eigenen Wohnort betreut. Zur erfolgreichen Beantragung müssen lediglich diese Dokumente vorgelegt werden, damit eine Überprüfung aller wichtigen Daten zur Person erfolgen kann:

  • falls bereits ausgestellt der alte Kinderreisepass, ePass oder Kinder-Personalausweis
  • die Geburtsurkunde (möglichst im Original)
  • der Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile, sowie eine Unterschrift und das Einverständnis beider Eltern des Kindes
  • bei Alleinerziehenden ein Nachweis zum Sorgerecht
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (es kann bei den meisten Ämtern auch vor Ort gebührenpflichtig erstellt werden)

Mit welcher Bearbeitungsdauer zu rechnen ist

Die Ausweisdokumente zeichnen sich durch unterschiedlich lange Bearbeitungszeiten aus. Während der Kinderreisepass bei Übereinstimmung der wichtigen Daten sofort ausgestellt und ausgehändigt wird, ist bei dem Personalausweis oder ePass für das Kind mit zwei bis sechs Wochen Wartezeit zu rechnen. Benötigt man die Dokumente kurzfristig, kann ein Antrag für einen vorläufigen Personalausweis oder Reisepass erfolgen.

Die Gültigkeit der Ausweisdokumente fürs Kind

Der ab der Geburt des Kindes beantragbare Kinderreisepass ist ein Jahr lang gültig. Eine einmalige Verlängerung dieses Ausweisdokuments ist möglich und gilt maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Nicht verlängert werden können hingegen der Personalausweis oder Reisepass für Kinder und Jugendliche – sie sind für Personen unter 24 Jahren nur sechs Jahre lang gültig, über 24 Jahren haben sie allerdings eine Gültigkeit von zehn Jahren und sind damit länger nutzbar.

Kosten der Ausweisdokumente

Die Kosten der verschiedenen, möglichen Ausweisdokumente fürs Kind gestalten sich ganz unterschiedlich:

  • für den Kinderreisepass fallen bei der Neuausstellung 13 Euro an, während eine Verlängerung oder Abänderung nur sechs Euro kostet
  • bei Beantragung des Personalausweis für den Nachwuchs zahlen Eltern 22,80 Euro, sofern es sich um eine Person unter 24 Jahren handelt (ab dem 25. Lebensjahr fallen Gebühren in Höhe von 37 Euro an)
  • mit am teuersten ist der reguläre Reisepass, auch ePass genannt – Personen unter 24 Jahren zahlen für diesen 37,50 Euro, danach sind 60 Euro fällig

Nicht zuletzt wegen der vergleichsweise niedrigen Kosten und schnellen Ausstellung entscheiden sich die meisten Eltern für den Kinderreisepass. Doch Achtung: Dieser ist bei der Einreise in Länder wie die USA nicht zulässig, da er kein Speichermedium in Form eines Chips enthält.

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