Babys und Kinder benötigen seit 2007 eigene Ausweisdokumente, um sich im Ausland durch ihre Eltern legitimieren zu lassen. Während eine Eintragung des Kindes in den elterlichen Pass davor ausreichte, gibt es aktuell drei verschiedene Ausweisdokumente, mit denen das Verreisen mit Kindern möglich gemacht wird:
- den Kinderreisepass
- den Kinder-Personalausweis
- den regulären Reisepass, beziehungsweise ePass
Einen Kinderausweis in weißer Faltblatt-Form gibt es seit 2006 nicht mehr.
Was beim Beantragen des Kinder-Personalausweises zu beachten ist
Einen speziellen Ausweis nur für Kinder gibt es nicht. Eltern haben jedoch die Option, einen herkömmlichen Personalausweis für ihr Kind zu beantragen, der bereits vor dem 16. Lebensjahr ausgestellt wird. Eine Mitführpflicht – wie es bei dem Personalausweis ab dem 16. Lebensjahr der Fall ist – besteht allerdings nicht. Der Personalausweis kostet für Babys, Kinder und alle weiteren unter 24 Jährigen 22,80 Euro und ist sechs Jahre lang gültig.
Zur Antragsstellung sind diese Unterlagen mitzubringen:
- der alte Personalausweis oder Kinderreisepass, sofern bereits ausgestellt
- die Geburtsurkunde im Original
- ein biometrisches Passbild, möglichst aktuell
- eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten
- einen Sorgerechtsnachweis bei Alleinerziehenden
Mit dem Personalausweis können sich Babys und Kinder in allen Ländern der EU ausweisen, die am Schengener Abkommen beteiligt sind. Reisen Familien häufig außerhalb Europas, ist statt dem Personalausweis ein Kinderreisepass oder ePass zu empfehlen.
Die Alternativen zum Personalausweis
Neben dem Personalausweis können noch zwei weitere Ausweisdokumente zur Identifikation des Kindes dienen:
1. Der Kinderreisepass: Dieses Dokument ist das geeignetste Reisedokument für Babys und Kinder, da es viele Vorteile mit sich bringt. Es kostet nur 13 Euro und ist somit im Vergleich zum Personalausweis deutlich günstiger. Zudem ist der Kinderreisepass nahezu in allen Ländern der Welt gültig und gegen eine Bearbeitungsgebühr von sechs Euro verlängerbar oder aktualisierbar. Dafür ist eine Ausstellung nur bis zum 12. Lebensjahr möglich und der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig.
2. Der Elektronischer Reisepass (ePass): Der reguläre Reisepass wird normalerweise erst ab 12 Jahren ausgestellt, bei Bedarf ist aber auch eine vorherige Beantragung und Ausstellung möglich. Der ePass wird weltweit – also auch in den USA – anerkannt. Nichtsdestotrotz ist der ePass mit 37,50 Euro das kostspieligste Reisedokument für Kinder und darüber hinaus nur sechs Jahre lang gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich, sodass nach Ablauf der Gültigkeit ein neues Dokument dieser Art beantragt werden muss.