Lupe mit Taschenrechner
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Der Kinderreisepass ist eines von drei Dokumenten, welches Familien mit Kindern das Ausweisen im Ausland erlaubt. Das Ausweisdokument ist nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr einholbar. Der Kinderreisepass kostet bei Neubeantragung 13 Euro und ist gegen eine Gebühr von sechs Euro im zuständigen Einwohnermeldeamt um maximal ein Jahr verlängerbar oder aktualisierbar. Des Weiteren ist das Dokument seit 2021 nur noch ein Jahr lang und maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes gültig. Ein Vorteil des Kinderreisepasses im Gegensatz zum Kinder-Personalausweis ist, dass dieser fast überall weltweit anerkannt wird.

Gebühren bei der Beantragung eines Kinderreisepasses

Die Standard-Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13 Euro, sofern der Pass nur aktualisiert oder verlängert wird, sind es lediglich 6 Euro. Je nachdem, wo der Antragsteller lebt, werden weitere Gebühren erhoben.

  • Antragstellung außerhalb des Hauptwohnsitzes (beliebiges Bürgeramt): doppelte Gebühr (ohne Zuschläge)
  • Antragstellung bei einer deutschen Botschaft oder bei einer konsularischen Vertretung (beispielsweise bei Verlust des Passes oder für Deutsche, die sich im Ausland befinden) = 21 Euro (Zuschlag)
  • Antragstellung eines vorläufigen Kinderreisepasses bei einer deutschen Botschaft oder bei einer konsularischen Vertretung (beispielsweise bei Verlust des Passes oder für Deutsche, die sich im Ausland befinden) = 13 Euro (Zuschlag)

Vergleich der Passkosten – Kinderreisepass vs. Reisepass vs. Personalausweis

Wer wissen möchte, wo die Beantragung des Kinderreisepasses preislich im Vergleich liegt, findet nachfolgend eine Übersicht:

  • Kinderreisepass: ab 13 Euro (je nach Beantragungsort)
  • Personalausweis: 22,80 Euro bis 58,80 Euro (je nach Alter und Beantragungsort)
  • Reisepass: 37,50 Euro bis 114 Euro (je nach Alter und Beantragungsort)

Wichtig: Sofern der Antragsteller bedürftig ist, ist eine Befreiung oder Reduzierung der Gebühren möglich. Hierüber entscheidet individuell das Bürgeramt.

Was bei der Beantragung beachtet werden sollte

Um einen Kinderreisepass beantragen zu können, sind beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes folgende Unterlagen vorzulegen:

  • der alte Kinderreisepass (falls vorhanden)
  • die Geburtsurkunde im Original
  • der Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile, zudem ist eine Unterschrift und das Einverständnis beider Eltern vor Ort abzugeben
  • bei nur einem erziehungsberechtigten Vormund wird ein Nachweis über das Sorgerecht benötigt
  • ein aktuelles biometrisches Passbild

Der Kinderreisepass wird durch das Einwohnermeldeamt noch vor Ort ausgehändigt, sofern alle notwendigen Unterlagen vorgelegt und die Gebühren entrichtet werden konnten.

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