Bis Ende Juni 2012 hat es vollkommen ausgereicht, wenn Kinder für Reisen in die USA oder andere Länder im Reisepass ihrer Eltern eingetragen waren – diese Regelung wurde aber aufgehoben. Mittlerweile brauchen Kinder jeden Alters für die Einreise in die USA einen eigenen regulären Reisepass, auch ePass genannt. Darüber hinaus erheben die amerikanischen Behörden für eine erfolgreiche Einreise weitere Sonderregelungen.

Keine Einreise in die USA mit dem Kinderreisepass

Familie am Time Square in New York
© carrotflowers2 – pixabay.com

Eine visumfreie Einreise in die USA mit Pass ohne maschinenlesbaren Chip ist, auch im Falle eines Kindes, nicht möglich. Daher muss in diesem Fall ein bestimmtes Visum beantragt werden. Weder Kinderreisepässe, noch vorläufige Pässe oder Kinderausweise werden weiterhin bei der Einreise als Ausweisdokument akzeptiert.

Daher wird empfohlen, für Kinder einen regulären maschinenlesbaren Reisepass mit Chip (ePass) zu beantragen, der weltweit gültig ist und bei jeder Einreise verwendet werden kann.

Sonderregelungen bei einer Einreise in die USA

Zusätzlich zu den weltweit regulären Einreisebestimmungen gelten bei einer Einreise in die USA weitere Regelungen:

  • neben dem Reisepass wird von jedem Reisenden ein gültiges Visum benötigt, das sich im Voraus beim zuständigen Konsulat beantragen lässt – weil es in den USA verschiedene Visa gibt, ist es unbedingt notwendig, das Richtige bei der Einreise parat zu halten
  • auch Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres müssen einen Reisepass mit maschinenlesbarem Chip besitzen, auf dem alle Daten zur Person gespeichert wurden
  • der alte Kinderausweis (weißes Faltblatt) ist für Einreisen in die USA nicht zugelassen, ebenso wenig wie der Kinder-Personalausweis oder Kinderreisepass

Bei der Beantragung des regulären Reisepasses im Einwohnermeldeamt werden Fingerabdrücke abgenommen, die neben anderen biometrischen Daten zur Person im elektronischen Chip gespeichert werden. Dies und Merkmale wie Wasserzeichen machen den ePass zu 99,9 Prozent fälschungssicher. Da nur die Bundesdruckerei die Ausstellung der Reisepässe durchführt, kann es bis zu einem Monat dauern, bis der Reisepass fertig ist. Lediglich Kinder bis sechs Jahre müssen den Fingerabdruck nicht abgeben, sodass dieser in deren ePass auch nicht enthalten ist.

Details zum Express-Kinderreisepass

Wird der ePass für den eigenen Nachwuchs deutlich schneller benötigt,  kann im zuständigen Einwohnermeldeamt auch ein Expressreisepass für Kinder beantragt werden. Die Expressausstellung dauert maximal 72 Stunden, ist jedoch deutlich teurer als Normalausstellungen.

Für den herkömmlichen Express-Reisepass wird für Personen bis zum 24. Lebensjahr eine Gebühr von ganzen 69,50 Euro erhoben – bei Familien, die viel verreisen und den Express-Reisepass mit 48 statt 32 Seiten benötigen, verlangt das Einwohnermeldeamt sogar 91,50 Euro.

Wann der vorläufige Reisepass für Kinder benötigt wird

Ist auch der Express-Reisepass für Kinder keine Option mehr, stellt der vorläufige Reisepass für Kinder eine sofort ausstellbare Alternative dar, sofern alle notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Zudem ist ein triftiger Grund zu nennen, um den vorläufigen Reisepass für Kinder beim Einwohnermeldeamt zu erhalten.

Wie beim Kinderreisepass oder Kinder-Personalausweis auch, wird der vorläufige ePass für Kinder von manchen Ländern wie der USA nicht akzeptiert. Daher gilt es, sich bereits lange vor Reiseantritt ausreichend über die jeweiligen Bestimmungen des Landes zu informieren.

Die Kosten des ePasses für Kinder

Soll ein Reisepass, beziehungsweise ePass für Kinder beantragt werden, der auch für die Einreise in die USA gültig ist, erhebt das Einwohnermeldeamt Gebühren in Höhe von 37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr. Im Expressverfahren werden jedoch Gebühren in Höhe von 69,50 Euro fällig. Der vorläufige Reisepass kostet wiederum nur 23 Euro.

Während der ePass für Erwachsene ab dem 24. Lebensjahr ganze zehn Jahre gültig ist, währt die Gültigkeit des Reisepasses für deutsche Bürger unter 24 nur sechs Jahre. Die geringste Gültigkeit weist der vorläufige Reisepass mit nur einem Jahr Nutzbarkeit auf – dieser ist für die Einreise in die USA jedoch unbrauchbar.

Visumfreie Einreise in die USA mit dem Visa Waiver Program

Visa Waiver Program USA
© Twofortnights – de.wikipedia.org

Grundsätzlich wird für die Einreise in die USA neben dem Reisepass noch ein Visum benötigt. Doch das Visa Waiver Program (VWP) ermöglicht bestimmten Staatsangehörigen eine visumfreie Einreise in die USA, wenn ein Aufenthalt von bis zu 90 Tagen geplant ist.

Saatsangehörige folgender Länder können am Visa Waiver Program teilnehmen:

Andorra, Australien, Belgien, Brunei, Chile, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Japan, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Republik Korea, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakische Republik, Slowenien, Singapur, Spanien, Taiwan, Tschechische Republik, Ungarn

Das VWP ist jedoch nur zu touristischen (Tourist Visa Waiver) oder zu eingeschränkten geschäftlichen Aktivitäten (Business Visa Waiver) beantrag- und nutzbar.

Alle Reisenden des VWP benötigen einen gültigen Reisepass, der eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten nach Reiseantritt aufweist. Die einzige Ausnahme bilden dabei Länder des “Six Month Club” (darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz). Staatsangehörige dieser Länder müssen nur einen Reisepass vorweisen können, der über die Aufenthaltsdauer Gültigkeit besitzt.

ESTA (Electronic System For Travel Authorization)

ESTA-Logo
© de.wikipedia.org

Alle mit dem Visa Waiver Programm in die USA einreisenden Personen müssen vor Reiseantritt eine elektronische ESTA-Genehmigung beantragt haben. Dieser Schritt kann nur online erfolgen. Der ESTA-Antrag ist spätestens bis zu 72 Stunden vor dem Abflug zu stellen und mit einer Gebühr von 14 US-Doller pro reisender Person verbunden.

Die ESTA-Genehmigung ist ab dem Datum des Einholens für zwei Jahre gültig und ist für mehrere Reisen innerhalb dieses Zeitraumes verwendbar. Läuft der eigene ePass jedoch schon vor der ESTA-Genehmigung ab, ist diese ebenfalls als ungültig zu werten und damit unbrauchbar.

Übrigens: Eine Antragstellung für die ESTA-Genehmigung kann auch für ganze Gruppen wie beispielsweise Familien erfolgen. Auch zu beachten ist, dass ohne erfolgreichen ESTA-Antrag kein Visa Waiver Programm zustande kommen kann  – in diesem Fall ist ein reguläres Visum Muss.

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