Kinder benötigen ebenso wie Erwachsene schon von Geburt an ihr eigenes Ausweisdokument, um Reisen ins Ausland antreten zu können. Dazu bieten sich den Eltern oder Erziehungsberechtigten drei verschiedene Möglichkeiten an: Der Kinderreisepass, der normale Reisepass (ePass) und der Personalausweis.
Noch bis Mitte 2012 konnten Eltern ihren Nachwuchs mittels eines Eintrages in ihren eigenen Reisepass ausweisen, sodass kein separates Dokument für das Kind erforderlich wurde. Diese Möglichkeit besteht heute allerdings nicht mehr. Auch wurde der alte Kinderausweis, ein weißes Faltblatt, im Jahr 2006 abgeschafft. Seitdem benötigen Kinder für Reisen ins Ausland ihre eigenen Ausweisdokumente zur Legitimierung.
Der Kinderreisepass, der normale Reisepass und der Personalausweis können im Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Gemeinde zwischen zwei und vier Wochen, lediglich der Kinderreisepass kommt zur sofortigen Aushändigung in Frage. Anders als der Reisepass enthält der Kinderreisepass jedoch keinen elektronischen Chip, auf dem biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Lichtbild gespeichert sind.
Wie lange ist der Kinderreisepass noch gültig?
Die meisten Eltern entscheiden sich wegen der niedrigen Kosten für den Kinderreisepass. Da für eine Reise ins Ausland grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument vorliegen muss, sollte der Kinderreisepass vor dem Reiseantritt auf seine Gültigkeit hin überprüft werden. Der klassische Kinderreisepass ist ein Jahr lang gültig und kostet bei Neuausstellungen 13 Euro.
Sollte der Kinderreisepasses in naher Zukunft ablaufen, kann das Dokument kurz vor Reiseantritt verlängert werden – die Bearbeitung ist beim Einwohnermeldeamt mit sechs Euro zu vergüten. In manchen Ländern ist es sogar gestattet, mit einem abgelaufenen Kinderreisepass einzureisen, sofern dieser nicht mehr als ein Jahr abgelaufen ist.
Allerdings hat der Kinderreisepass auch einen Nachteil: In Ländern wie den USA reicht er zur Einreise im Gegensatz zum regulären Pass nicht aus, sodass auch ein Visum beantragt werden muss.
Passfotos für den „Kinderausweis“
Bei allen drei Ausweisdokumenten für Kinder muss das Passfoto den biometrischen Richtlinien entsprechen, bei Kleinkindern und Babys gelten die Voraussetzungen in abgeschwächter Form. Das bedeutet, es kann nur ein aktuelles Foto verwendet werden, dass einen guten Blick auf das Gesicht der Person zulässt. Ausweisdokumente, deren Bilder dem aktuellen Aussehen des Kindes nicht mehr entsprechen, sollten daher vor Reiseantritt erneuert werden.